Bezahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt - vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Indikation vor. Das gilt nach Ansicht einiger Kostenträger für Brüste, die um zwei Körbchengrößen bzw. um mindestens 500g pro Seite verkleinert werden müssen, oder bei denen eine deutliche Fehlbildung oder Asymmetrie vorliegt. Wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht, entscheidet in jedem Einzelfall ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, ob der Eingriff tatsächlich medizinisch notwendig ist.

Wie Sie die Chancen erhöhen können, dass die Krankenkasse für die geplante Brustverkleinerung Kostenübernahme oder -zuschüsse bewilligt, erläutert ein Experte.

"Leider haben in Deutschland die Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen dazu geführt, dass viele notwendigen Behandlungen nicht mehr - oder nur nach endlosem Antragsmarathon - von den Krankenkassen erstattet werden. Trotzdem sollten Sie es nicht unversucht lassen. Mit den folgenden Tipps haben Sie gute Aussichten, dass Ihr Antrag bewilligt wird:

  • Prüfen Sie zuerst, ob die Bestimmungen Ihrer Krankenkasse Kostenbeteiligungen generell vorsehen. Notieren Sie sich die entsprechenden Voraussetzungen und versuchen Sie, in Ihrem Antrag möglichst genau darauf einzugehen.
  • Im Antrag muss explizit die medizinische Notwendigkeit einer Brustverkleinerung genannt werden. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, es handle sich um einen kosmetischen Eingriff. Solche Behandlungen werden in der Regel ohne weitere Prüfung abgelehnt.
  • Ich rate dazu, psychische Probleme nicht als Hauptursache anzugeben. Die Bestimmungen der Krankenkassen sind oft sehr starr und einseitig formuliert. Depressionen - auch wenn Sie auf den hohen Leidensdruck durch überdimensionierte Brüste zurückzuführen sind - werden häufig leider nicht anerkannt.
  • Der Antrag muss deutlich machen, dass es bei der geplanten Brustverkleinerung sowohl um die Linderung bestehender Beschwerden als auch die Verhütung neuer Krankheitserscheinungen geht.
  • Gute Aussichten haben Sie, wenn Sie sich wegen Ihrer Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung befinden und Ihr Arzt bestätigt, dass er eine Brustverkleinerung befürwortet. Außerdem sollten Sie alle konservativen Maßnahmen wie Gewichtsreduktion, Sport- und Fitnessprogramme, Krankengymnastik etc. nachweislich schon ausgeschöpft haben.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag Fotos bei sowie Kostenvoranschläge verschiedener Ärzte bzw. Kliniken."

Fazit: Um die Kosten der Operation nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, reichen Beschwerden allein oder eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nicht aus. Vielmehr müssen vor einer Brustverkleinerung Krankenkasse, medizinischer Dienst und Fachärzte einhellig die Notwendigkeit bestätigen.